Erinnerung: Bald Abgabeschluss für Anträge auf Lernmittelfreiheit


Anträge auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 15.03.2023 vollständig bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz abgegeben sein.

Danach werden i.d.R. keine Anträge mehr angenommen.

Bitte beachten Sie deshalb unbedingt den vorgenannten Abgabeschluss!

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