Anträge auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 15.03.2023 vollständig bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz abgegeben sein.
Danach werden i.d.R. keine Anträge mehr angenommen.
Bitte beachten Sie deshalb unbedingt den vorgenannten Abgabeschluss!