Corona-Regeln ab 28.11.2022


Ab Montag, 28.11.2022 gelten auch für die Schulen angepasste Corona-Regeln. Die wichtigsten fassen wir hier kurz zusammen:

- Wer positiv getestet wurde oder einen positiven Selbsttest hat, aber keine Symptome zeigt, ist schulpflichtig. Allerdings gilt dabei die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-Maske.

- Wer positiv getestet wurde oder einen positiven Selbsttest hat und Symptome aufweist, soll die Schule nicht besuchen.

- Weiterhin gilt: Wer Erkältungssymptome aufweist, soll die Schule nicht besuchen - egal wie das Testergebnis ist!

 

Einzelheiten sind dem beigefügten Brief des Bildungsministeriums zu entnehmen.

Schulschreiben_AEnderung_der_Regelungen_zur_Absonderung_november22

 

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