Ab Montag, 28.11.2022 gelten auch für die Schulen angepasste Corona-Regeln. Die wichtigsten fassen wir hier kurz zusammen:
- Wer positiv getestet wurde oder einen positiven Selbsttest hat, aber keine Symptome zeigt, ist schulpflichtig. Allerdings gilt dabei die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-Maske.
- Wer positiv getestet wurde oder einen positiven Selbsttest hat und Symptome aufweist, soll die Schule nicht besuchen.
- Weiterhin gilt: Wer Erkältungssymptome aufweist, soll die Schule nicht besuchen - egal wie das Testergebnis ist!
Einzelheiten sind dem beigefügten Brief des Bildungsministeriums zu entnehmen.
Schulschreiben_AEnderung_der_Regelungen_zur_Absonderung_november22