Corona-Regeln ab 14.03.2022 – Verlängerung der Maskenpflicht im Unterricht bis 02.04.2022


Selbsttests wieder zweimal wöchentlich - Maskenpflicht im Unterricht bis 02.04.2022

Selbsttests ab sofort wieder zweimal wöchentlich

Seit Montag, 14.03.2022 testen sich die Schülerinnen und Schüler wieder zweimal wöchentlich selbst - in der Regel montags und mittwochs bzw. donnerstags. Die Testpflicht entfällt wie gewohnt für Geimpfte und Genesene. Entsprechende Nachweise sind der Klassenleitung vorzulegen. Alternativ zur Selbsttestung in der Schule kann auch eine aktuelle Bescheinigung einer Teststelle oder eine Qualifizierte Selbstauskunft vorgelegt werden.

Maskenpflicht am Platz gilt weiterhin

Die Maskenpflicht am Platz entfällt vorerst nicht wie geplant, sondern wird bis zum 02.04.2022 verlängert. Im gesamten Schulgebäude besteht nach wie vor für alle die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Das gilt weiterhin auch während des Unterrichts. 

 

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