Corona-Regeln ab 04.04.2022 – Aktualisierte Hinweise


Wegfall der Masken- und Testpflicht ab 04.04.2022

Ab Montag, 04.04.2022 ändern sich an den Schulen die Corona-Regeln.

Einzelheiten sind dem beigefügten Elternbrief des Bildungsministeriums zu entnehmen.

Konkret bedeuten die neuen Regeln u.a.:

Kompletter Wegfall der Maskenpflicht

Es besteht auch im Schulgebäude für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht mehr eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Freiwillig ist dies aber selbstverständlich weiterhin möglich. Angesichts der immer noch sehr hohen Inzidenz im Kreis Mayen-Koblenz und im Hinblick auf die bald beginnenden Osterferien, die sicher niemand gerne in häuslicher Absonderung verbringen will, empfehlen wir im Schulgebäude das Maskentragen zumindest noch in der kommenden Woche.

Wegfall der anlasslosen Selbsttests

Die verpflichtenden, zweimal wöchentlich durchgeführten Selbsttests der Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft bzw. genesen sind, entfallen. Tritt jedoch bei einem Mitschüler/einer Mitschülerin eine Corona-Infektion auf, gibt es ggf. weiterhin die 5-tägige Testpflicht für die Lerngruppe. 

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen

Kinder und Jugendliche, die Anzeichen eines Infekts zeigen (z.B. Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollen die Schule auch weiterhin nicht besuchen. Dies gilt ebenfalls bei nur schwachen Krankheitssymptomen (z.B. leichter Schnupfen).

Elternschreiben Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz

 

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