Welche Corona-Regeln gelten im neuen Schuljahr?
Maskenpflicht im Gebäude
Im gesamten Schulgebäude besteht für alle die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Das gilt auch während des Unterrichts. Die Maskenpflicht im Gebäude gilt mindestens bis Freitag, 10.09.2021.
Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen
Kinder und Jugendliche, die Anzeichen eines Infekts zeigen (z.B. Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust) dürfen die Schule nicht besuchen. Dies gilt auch bei nur schwachen Krankheitssymptomen (z.B. leichter Schnupfen). Einzelheiten sind im aktualisierten Merkblatt zu finden.
Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule_Stand 30.08.2021
Selbsttests
Bis auf Weiteres testen sich die Schülerinnen und Schüler -wie vor den Sommerferien- zweimal wöchentlich selbst. Die Testpflicht entfällt für Genesene und Geimpfte. Entsprechende Nachweise sind der Klassenleitung vorzulegen. Alternativ zur Selbsttestung in der Schule kann auch eine aktuelle Bescheinigung einer Teststelle oder eine Qualifizierte Selbstauskunft (siehe unten) vorgelegt werden.