Welche Corona-Regeln gelten ab 22.11.2021?
Der Landkreis Mayen-Koblenz befindet sich ab 22.11.2021 in Warnstufe 2. Dies hat auch Auswirkungen auf die Corona-Regeln in der Schule:
Maskenpflicht gilt ab sofort auch wieder am Platz
Im gesamten Schulgebäude besteht für alle die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Das gilt ab sofort nun auch wieder während des Unterrichts.
Selbsttests ab sofort wieder zweimal wöchentlich
Die Schülerinnen und Schüler testen sich ab sofort wieder zweimal wöchentlich selbst. Die Testpflicht entfällt wie gewohnt für Geimpfte und Genesene. Entsprechende Nachweise sind der Klassenleitung vorzulegen. Alternativ zur Selbsttestung in der Schule kann auch eine aktuelle Bescheinigung einer Teststelle oder eine Qualifizierte Selbstauskunft vorgelegt werden.
Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen
Kinder und Jugendliche, die Anzeichen eines Infekts zeigen (z.B. Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust) dürfen die Schule nicht besuchen. Dies gilt auch bei nur schwachen Krankheitssymptomen (z.B. leichter Schnupfen). Einzelheiten sind im aktualisierten Merkblatt zu finden.
Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule_Stand 30.08.2021