Von der aktuell geltenden Testpflicht in der Schule können diejenigen befreit werden, die entweder von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind. Dies ist durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Bescheinigung für Genesene -siehe unten- bzw. Impfausweis) bei der Klassenleitung nachzuweisen.
Die Bescheinigungen für Genesene, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt, werden zurzeit von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz versandt.