Tägliche Archive: 2. März 2022


Anträge auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2022/2023 müssen bis zum 15.03.2022 vollständig bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz abgegeben sein. Danach werden i.d.R. keine Anträge mehr angenommen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt den vorgenannten Abgabeschluss!

Erinnerung: Bald Abgabeschluss für Anträge auf Lernmittelfreiheit